Synthetische Kältemittel

Entdecken Sie unsere umfassenden FKW/HFKW Kältelösungen, die trotz der Einschränkungen durch die F-Gase-Verordnung weiterhin vielfältige Einsatzmöglichkeiten bieten. Während in der Vergangenheit häufig herkömmliche synthetische Kältemittel eingesetzt wurden, steigt die Nachfrage und der Beratungsbedarf für natürliche Lösungen. Mit Blick auf aktuelle Gesetze und Verordnungen und deren Verschärfungen ist ein langfristiger Einsatz stets zu prüfen. Für Fragen stehen wir selbstverständlich gern zur Hilfe. 

Diese Maschinen arbeiten mit Kältemittelgemischen, welche aktuell auf HFO (Hydrofluorolefine) oder FKW (Fluorkohlenwasserstoffen) basieren. Hierbei gibt es eine Reihe von Kältemitteln mit niedrigem Treibhaus­potenzial (GWP-Wert), die aufgrund ihrer chemischen Zusammen­setzung in Brennbarkeitsklasse A2L eingestuft werden. Diese erfordert besondere Sicherheitsvorschriften und können den Einsatz beschränken. 

Referenzen

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FAQ

Unser FAQ-Bereich bietet Ihnen eine schnelle und komfortable Möglichkeit, sich zu informieren. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Die Verordnung über fluorierte Treibhausgase, auch bekannt als F-Gase-Verordnung, ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006. Die neue Verordnung (EU) 2024/573 wurde derweil beschlossen und ist am 11. März 2024 in Kraft getreten.

Ziel der Verordnung ist der Umweltschutz mittels Verringerung der Emissionen durch fluorierte Treibhausgase. Die Verordnung regelt die Verwendung und den Umgang mit den betreffenden Kältemitteln. 

Fluorierte Gase, auch F-Gase genannt, haben ein hohes Treibhauspotenzial, das oft weit über dem von Kohlendioxid (CO₂) liegt. Sie werden in einer Reihe von Industriezweigen verwendet, unter anderem als Kältemittel in der Kälte- und Klimatechnik.
Die in der EU in den Verkehr gebrachten Mengen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) werden weiter schrittweise reduziert. Ab 2050 wird die zulässige Menge auf Null gesetzt.

Die Umsetzung dieser Verordnung leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der EU-Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Förderung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Wirtschaft. 

Weiterführende Informationen finden Sie beim Umwelt Bundesamt.

Das Global Warming Potential (GWP) wird verwendet, um die Auswirkungen verschiedener Treibhausgase auf die globale Erwärmung miteinander zu vergleichen. Kohlendioxid gilt dabei als Referenzwert und besitzt den Wert 1. Die Maßeinheit wird in kg CO₂ Äquivalent angegeben. 

Je höher der GWP-Wert, desto stärker trägt der Stoff dem Treibhauseffekt zur Erderwärmung bei. 

Der GWP-Wert wird in der F-Gase-Verordnung herangezogen und gibt die Grenzwerte für Beschränkungen und Verbote für Kältemittel vor.

compact Kältetechnik hält sich streng an die geltenden Normen und Gesetze, insbesondere bei der Verwendung von synthetischen Kältemitteln. Das Unternehmen ist sich der Auswirkungen auf die Umwelt bewusst und legt großen Wert auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Kältemitteln. Dazu gehört auch die Einhaltung der EU-F-Gase-Verordnung, die den Einsatz bestimmter synthetischer Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial einschränkt. 

Über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus setzt sich compact Kältetechnik für nachhaltige Praktiken in der gesamten Unternehmensführung ein, einschließlich der Förderung energieeffizienter Lösungen und der Verwendung umweltfreundlicher Alternativen, wo immer dies möglich ist. 

Gern unterstützen wir hinsichtlich der Möglichkeiten und Förderung der technischen Umstellung auf natürliche Kältemittel. Unser Partner Ecogreen als Fördermittel-Experte berät Sie umfassend zur Förderung für Kälteanlagen. 

Ansprechpartner

Dirk Leuteritz

Dirk Leuteritz

Leiter Vertrieb

Sebastian Zürich

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Leiter Projektierung

Sebastian Reupricht

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Vertrieb & Aftersales

Kontakt

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